Praxis für Psychotherapie, psychologische Beratung und Coaching - lic. phil. Karin Kronenberg - Nesslerenstrasse 21A - 3122 Kehrsatz -
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Honorar, Krankenkassen- und Opferhilfebeiträge
Krankenkassenbeiträge
Meine psychotherapeutischen Dienstleistungen sind von den Krankenkassen
anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversichung für nichtärztliche Psychotherapie
abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Ansprechperson Ihrer Krankenkasse
oder unter folgendem Link (
Krankenkassenbeiträge).
Einige Krankenkassen verlangen ein ärztliches Überweisungszeugnis.
Sie können die Konsultationen auch selbst bezahlen und dies als Investition in
Ihre persönliche Entwicklung und in Ihr Wohlbefinden betrachten.
Opferhilfebeiträge
Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit,
Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, gibt es die Möglichkeit,
die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu
beantragen.
Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten
der Kostenübernahme. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen diesbezüglich zur
Verfügung.
Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.
Unfallversicherungen
Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Psychotherapiekosten möglicherweise
von einer Versicherung übernommen.
Honorar
Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Sitzung à 50 Min. (inklusiv Vor- und Nachbereitung der Sitzung)
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| 160.‑
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Selbsterfahrung oder Supervision à 50 Min.
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| 160.‑
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Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Zur Klärung der individuellen Kosten können Sie mich gerne
kontaktieren.